Anders als bei der gesetztlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht ist eine Neuwagengarantie eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers. Viele Hersteller knüpfen an diese Garantie einige Bedingungen, die Sie sich vorab in dem Kleingedruckten gut durchlesen sollten. Dazu können zum Beispiel gehören, daß Sie das Fahrzeug bei Reparaturen oder den regelmäßigen Wartungen nur in eine Fach- bzw. Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeughersteller geben dürfen. Oder daß Sie ausschließlich nur Original-Ersatzteile verwenden dürfen. Wenn Sie also eine andere Werkstatt oder fremde Ersatzteile aus Kostengründen in Ihrem Fahrzeug verbauen, kann das zum Verlust der Garantie führen.
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Viele Hersteller geben nach der Garantie noch eine sogenannte Kulanz. Das heißt, daß sich nach Ablauf der Garantie die Hersteller selbst noch für einen bestimmten Zeitraum an Reparatur- oder Ersatzteilkosten beteiligen. Aber Vorsicht, diese Kulanz wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie weiterhin der Marke und Werkstatt treu bleiben.
Eine gute Möglichkeit ist es noch vor dem Kauf des Fahrzeugs mit dem Händler eine Garantie auszuhandeln, die Sie aber genau schriftlich festlegen sollten. Auch eine von vielen Verkäufern angebotene Zusatzgarantie sollten Sie sorfältig durchlesen und prüfen.